Familienleben
Leben im Alter
Der Rhein-Erft-Kreis ist beim Thema "Pflege im Rhein-Erft-Kreis" in den Bereichen Pflegekonferenz, Pflegeberatung und Pflegebedarfsplanung aktiv. Eine weitere Aufgabe ist die Aufsicht über die Betreuungseinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis.
Anliegen | Dienstleistungen
- Anerkennung der Förderfähigkeit von voll- und teilstationären Betreuungseinrichtungen
- Betreuung von Erwachsenen (Beratung Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/öffentliche Beglaubigung)
- Elternunterhalt
- Hilfe für ungedeckte Heimkosten
- Investitionskosten für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
- Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste
- Pflegewohngeld
- Wohnberatung
Leben mit Behinderung
Für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX ist das Sozialamt des Kreises zuständig, sofern die Betroffenen in Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim oder Wesseling. Die Städte Bergheim und Kerpen erbringen diese Leistung in eigener Zuständigkeit. Bei dem Amt können auch Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises bietet eine ganzheitliche Beratung gemäß des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Seit 1. März 2021 ist Herr Achim Renner der Beauftragte für Menschen mit Behinderung. In dieser Funktion nimmt er die Aufgaben der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises entsprechend des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wahr. Er ist Ansprechpartner für Bürger-/innen mit Behinderungen und deren Angehörigen -insbesondere in alltäglichen Belangen. Bei behindertenpolitischen und verwaltungstechnischen Fragen steht er auch Behindertenverbänden und –vereinen sowie für Politik, Kommunen und Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Beauftragter für Menschen mit Behinderung:
- Achim Renner
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/83-16553
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Kündigungsschutz)
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben des Amtes für Generationen und Soziales unterstützt und berät behinderte Menschen im Erwerbsleben.
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Anliegen | Dienstleistungen
- Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Sozialhilfe in besonderen Wohnformen
- Behindertenberatung
- Sozialhilfe in besonderen Wohnformen
- Freizeitassistenz
- Frühförderung/ Förderung durch ein SPZ
- Hilfsmittel
- Leistungen für Wohnraum
- Mobilitätshilfe
- Schulbegleitung
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Therapien