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Rhein-Erft-Kreis

Hilfe für ungedeckte Heimkosten

Für Pflegeheimkosten, die nicht durch Einkommen z.B. Renten und Vermögen gedeckt werden kann, kann die Gewährung von Sozialhilfe in einer Einrichtung beantragt werden.'Die Heimnotwendigkeit muss festgestellt werden, das heißt, der Antragsteller kann nicht in seiner Wohnung oder z.B. im so genannten „betreuten Wohnen“ bleiben.
Diese Feststellung kann kurzzeitig ein Arzt treffen, endgültig ist dies nur durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse oder das Gesundheitsamt möglich.

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