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Rhein-Erft-Kreis

Behindertenberatung

Individuelle Problemlösungen bieten wir in unserer Beratung für geistig und körperlich behinderte Menschen und deren Angehörige.

Die Behindertenberatung des Gesundheitsamtes ist eine Pflichtaufgabe laut Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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