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Rhein-Erft-Kreis

Wohn-/Betreuungsaufsicht

Menschen, die ambulante und stationäre Wohn- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, sollen umfassend gut betreut werden.

Nach dem im Oktober 2014 reformierten Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sollen sie insbesondere:

  • ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können,
  • in der Wahrnehmung ihrer Selbstverantwortung unterstützt werden,
  • vor Gefahren für Leib und Seele geschützt werden,
  • in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt sowie in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität geachtet werden,
  • eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
  • umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und Behandlung informiert werden,
  • Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
  • ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben können und
  • in jeder Lebensphase in ihrer unverletzlichen Würde geachtet und am Ende des Lebens auch im Sterben respektvoll begleitet werden.

Dafür müssen die Anbieter von Wohn- und Betreuungsleistungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleisten.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Photographee.eu, fotolia.de
  • Markus Mainka, fotolia.de
  • Chris Jahn Soulcore, photocase.de

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