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Rhein-Erft-Kreis

Frühförderung/ Förderung durch ein SPZ

Kinder im Vorkindergartenalter, welche dem Personenkreis des § 99 SGB IX angehören, können durch Frühförderzentren gefördert werden. Die jeweilige Förderung wird individuell dem Behinderungsbild des Kindes entsprechend gestaltet.

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