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Rhein-Erft-Kreis

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Rhein-Erft-Kreis ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Rechtsvorschriften und Normen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Dies ist in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.rhein-erft-kreis.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der BITV NRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Wenn in seltenen Fällen anderssprachige Wörter und Abschnitte in Texten verwendet werden, sind diese möglicherweise nicht korrekt ausgezeichnet. Wir sind bemüht, diese Auszeichnung schnellstmöglich vorzunehmen.
  • PDF-Dokumente auf www.rhein-erft-kreis.de sind zum Teil nicht barrierefrei. Es handelt sich um sehr viele und auch ältere Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG ist und noch eine gewisse Zeit dauern wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. April 2023 erstellt bzw. überprüft und überarbeitet. 

Der kommunale IT-Dienstleister kdvz Rhein-Erft-Rur, der die Website technisch betreut, hat im Rahmen der Erstellung des Webauftritts im April 2023 die technische Überprüfung der Barrierefreiheit von www.rhein-erft-kreis.de durchgeführt.

Der Grad der Barrierefreiheit wurde dabei durch eine  BITV-Selbstbewertung (Öffnet in einem neuen Tab) ermittelt. 

Wenn Sie Kontakt mit dem Rhein-Erft-Kreis aufnehmen möchten, um Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zu übermitteln, nutzen Sie bitte die nachstehende E-Mail-Adresse. Hier können Sie auch Mängel oder eventuell auftretende Barrieren melden.

Zuständig für die die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung Ihrer auf diesem Weg eingehenden Mitteilungen ist 

Susanne Behr

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem Rhein-Erft-Kreis keine Klärung des Problems ergeben hat, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden oder ein Ombudsverfahren einzuleiten. 

Die Ombudsstelle erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse 

Erläuterungen und Hinweise

Datenschutzeinstellungen

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