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Rhein-Erft-Kreis

Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste, die einen gültigen Versorgungsvertrag abgeschlossen und
ihren Sitz im Rhein-Erft-Kreis haben, können eine Investitionskostenpauschale beantragen.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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