Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste, die einen gültigen Versorgungsvertrag abgeschlossen und
ihren Sitz im Rhein-Erft-Kreis haben, können eine Investitionskostenpauschale beantragen.
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Ambulante Pflegedienste, die einen gültigen Versorgungsvertrag abgeschlossen und
ihren Sitz im Rhein-Erft-Kreis haben, können eine Investitionskostenpauschale beantragen.