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Rhein-Erft-Kreis

Elterngeld

Zuständig für das Elterngeld ist die Kreisverwaltung, wenn der Wohnort des Kindes im Rhein-Erft-Kreis liegt.

Für Geburten ab dem 01.09.2021 ändert sich die Zuständigkeit nicht, wenn sich nach Antragstellung der Wohnsitz ändert.

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