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Rhein-Erft-Kreis

Therapien

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistungen sollen die Leistungsberechtigten befähigen, ihre Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Eine derartige Leistung kann die Kostenübernahme einer Therapie (z.B. Autismus-Therapie) sein, die eine Behinderung mildern kann.

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