Folgende Anträge können auch im Bürgerbüro Ihres Wohnortes gestellt werden:
- Begleitendes Fahren mit 17,
- Führerschein erstmals beantragen,
- Führerscheinneuerteilung nach Entzug,
- Umtausch eines deutschen Papierführerscheins
Ihr Anliegen in der Führerscheinstelle (Öffnet in einem neuen Tab) ist nur nach vorheriger Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Nach bestandener praktischer Prüfung können Sie die TÜV-Prüfbescheinigung per E-Mail an fuehrerscheinstellerhein-erft-kreisde übersenden, um sich kurzfristig einen vorläufigen Führerschein gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 9,- Euro per Post übersenden zu lassen.
Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen:
- Zutritt nur mit online reservierten Termin (Öffnet in einem neuen Tab).
- Bei Verspätung verfällt der Termin.
Ukrainische Fahrerlaubnis
Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis mit einem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland dürfen abweichend von § 39 Abs. 1 Satz 4 FeV während Sie den Schutzstatus als Flüchtling innehaben mit ihrem Führerschein in Deutschland fahren und müssen diesen nicht in einen deutschen Führerschein tauschen. Der Schutzstatus gilt gem. Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses EU 2022/382 bis zum 24.02.2023 und verlängert sich automatisch um jeweils 6 Monate, höchstens jedoch um ein Jahr bis zum 24.02.2024. Inhaber der Klasse C und D sollten sich nach vorheriger Terminabsprache bei der Führerscheinstelle nach deren Gültigkeit erkundigen.
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Anliegen | Dienstleistungen
- Anwärterbefugnis und Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Dienstführerschein umschreiben
- Ersatzführerschein beantragen
- Fahrerkarte
- Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüssel 95)
- Führerschein
- Führerschein erweitern
- Führerschein Neuerteilung
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Führerscheineintrag B196 für Leichtkrafträder bis 125 ccm
- Führerscheinticket
- Internationalen Führerschein beantragen
- Karteikartenabschrift des Führerscheines beantragen
- LKW-Führerschein
- Umtausch eines ausländischen EU-Führerscheins oder EWR-Führerscheins
- Umtausch eines ausländischen Nicht-EU-Führerscheins
- Umtausch eines deutschen Führerscheins
- Wiederanerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis