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Rhein-Erft-Kreis

Führerscheine

Das Straßenverkehrsamt des Kreises bearbeitet alle Führerscheinangelegenheiten, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz im Kreisgebiet hat.

Folgende Anträge können auch im Bürgerbüro Ihres Wohnortes gestellt werden:

  • Begleitendes Fahren mit 17,
  • Führerschein erstmals beantragen,
  • Führerscheinneuerteilung nach Entzug,
  • Umtausch eines deutschen Papierführerscheins

Ihr Anliegen in der  Führerscheinstelle (Öffnet in einem neuen Tab) ist nur nach vorheriger  Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.

Nach bestandener praktischer Prüfung können Sie die TÜV-Prüfbescheinigung per E-Mail an  fuehrerscheinstellerhein-erft-kreisde übersenden, um sich kurzfristig einen vorläufigen Führerschein gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 9,- Euro per Post übersenden zu lassen.

Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen:

Ukrainische Fahrerlaubnis

Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis mit einem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland dürfen abweichend von § 39 Abs. 1 Satz 4 FeV während Sie den Schutzstatus als Flüchtling innehaben mit ihrem Führerschein in Deutschland fahren und müssen diesen nicht in einen deutschen Führerschein tauschen. Der Schutzstatus gilt gem. Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses EU 2022/382 bis zum 24.02.2023 und verlängert sich automatisch um jeweils 6 Monate, höchstens jedoch um ein Jahr bis zum 24.02.2024. Inhaber der Klasse C und D sollten sich nach vorheriger Terminabsprache bei der Führerscheinstelle nach deren Gültigkeit erkundigen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Kzenon, fotolia.de

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