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Rhein-Erft-Kreis

Anwärterbefugnis und Fahrlehrererlaubnis Klasse BE

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis (zunächst als Angestellter einer Fahrschule).

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