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Rhein-Erft-Kreis

Straßenverkehr

Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen, Fahrerlaubnisse, Taxischeine sowie die Verkehrssicherung. Das Ordnungsamt ist u.a. zuständig für die Bearbeitung von Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit im Rhein-Erft-Kreis.

Neben der Zulassungsstelle in Bergheim (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) gibt es eine Außenstelle in Hürth, die sich im Hürth Park in Gebäude B100 (Büro- und Ärztehaus 1) befindet. In der Außenstelle in Hürth können nur Zulassungsangelegenheiten bearbeitet werden. Führerscheinangelegenheiten müssen in der Führerscheinstelle in Bergheim (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Zulassungsstelle in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1, in 50126 Bergheim zu adressieren sind, da die Außenstelle Hürth über keine eigene Poststelle verfügt.

Terminreservierung

Vorsprachen in den Zulassungsstellen und der Führerscheinstelle sind nur nach vorheriger Terminreservierung möglich. Dies hat folgende Vorteile für Sie:

  • Wartezeiten werden reduziert
  • Ihr Besuch bei uns wird planbar gestaltet

Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen (Zulassungs-/Führerscheinstelle). Die Termin-Nachfrage ist derzeit sehr groß. Je nach Verfügbarkeit werden neue Termine freigeschaltet.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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