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Rhein-Erft-Kreis

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die 17-jährigen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer behördlich anerkannten Begleitperson fahren. Der EU-Kartenführerschein wird um den 18. Geburtstag automatisch von der Bundesdruckerei per Post zugesandt. Bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren ist die Beantragung der Führerscheinklassen B96 und BE ebenfalls möglich.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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