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Rhein-Erft-Kreis

Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich ein Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr/gebündelten Bedarfsverkehr oder für Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen fährt, benötigt eine gesonderte Fahrerlaubnis.

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