Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Umtausch eines deutschen Führerscheins

Seit dem 19.01.2013 ist der Kartenführerschein für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite hinter Nr. 4b).

Der "alte" Führerschein wie der graue oder rosa Papierführerschein oder der unbefristete Kartenführerschein wird auf Antrag umgetauscht. Gleiches gilt bei Namensänderung z.B. durch Eheschließung (es besteht keine Umtauschpflicht, wenn der Geburtsname auf dem Personalausweis steht) oder den Umtausch Ihres defekten Kartenführerscheins.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

Erläuterungen und Hinweise

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung