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Rhein-Erft-Kreis

Ordnungsamt, 32

Das Ordnungsamt ist eines der personalstärksten Ämter des Rhein-Erft-Kreises. Das Ordnungsrecht ist eng mit dem Polizeirecht verknüpft. Im Grunde haben die Polizei und die Ordnungsverwaltung den gleichen Auftrag: Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dabei nimmt das Ordnungsamt des Rhein-Erft-Kreises eine überörtliche Funktion war, da viele ordnungsbehördliche Aufgaben von den Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Städte wahrgenommen werden.

Beschreibung

Das Ordnungsamt gliedert sich in vier Abteilungen:

Zu den Aufgaben der Abteilung „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ gehören im Wesentlichen die Durchführung von Einbürgerungen, Namensänderungen, Gewerbeangelegenheiten (Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren, Erteilung besonderer Erlaubnisse) sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit soweit dies in die Zuständigkeit des Rhein-Erft-Kreises fällt.

Die Abteilung „Ausländerwesen“ kümmert sich um die aufenthaltsrechtlichen Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

In der Abteilung „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ dreht sich alles um den fließenden Verkehr. Die Ahndung von Parkverstößen ist Angelegenheit der kreisangehörigen Städte.

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

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