Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Makler, Bauträger, Baubetreuer - Prüfbericht

Mit der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) unterliegen Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34 c GewO ausüben, besonderen Berufsausübungsregeln. Hierzu gehört unter Umständen auch die Vorlage eines Prüfberichtes (§ 16 MaBV).

Ob eine Prüfungspflicht besteht hängt von der Art der Tätigkeit im Rahmen des § 34 c GewO ab.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

Erläuterungen und Hinweise

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung