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Rhein-Erft-Kreis

Visumsverfahren bei Familiennachzug

Wollen ausländische Ehegatten oder Kinder im Familiennachzug zu hier lebenden ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, so müssen diese vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Aufenthaltstitel in Form des Visums für diesen Zweck beantragen. Im Rahmen dieses Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen im Original (wenn möglich bitte auch in Kopie) vorzulegen.

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