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Rhein-Erft-Kreis

Aufenthaltserlaubnis beantragen/verlängern

Eine Aufenthaltserlaubnis kann zu verschiedenen Zwecken erteilt werden:
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch) | Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung | Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen | Aufenthalt aus familiären Gründen (Familiennachzug) | Aufenthalt wegen des Rechts auf Wiederkehr oder für ehemalige Deutsche

Zusätzlich beinhaltet die Erlaubis Regelungen zur Erwerbstätigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis setzt ein gültiges (nationales, für die Bundesrepublik gültiges) Visum voraus. Dieses muss einem der oben aufgeführten Zwecke entsprechen.

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