Hiermit wird bekanntgegeben, dass die Jägerprüfung 2024 zur Erlangung des Jagdscheins bzw. die eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins in der Zeit vom 22. April 2024 bis 26. April 2024 stattfindet.
Folgende Prüfungstermine und -orte sind für die einzelnen Prüfungsabschnitte vorgesehen:
1. Schriftlicher Teil der Jägerprüfung: Montag, den 22. April 2024, 15:00 bis 18:00 Uhr im Kreishaus in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1.
2. Schießprüfung der Jägerprüfung: Dienstag, den 23. April 2024, ab 08:00 Uhr auf dem Schießstand "Gürather Höhe" in Bedburg.
3. Mündlich-praktischer Teil der Jägerprüfung: Mittwoch, den 24. April 2024, Donnerstag, den 25. April 2024, und ggf. Freitag, den 26. April 2024, ab 08:00 Uhr im Kreishaus in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind von den Bewerbern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises haben, spätestens bis zum 22. Februar 2024 zu stellen.
Der Antrag kann über das Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises online gestellt werden. Antragsformulare sind zusätzlich auch beim Rhein-Erft-Kreis, 39/10 Untere Jagdbehörde, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim erhältlich und können auch telefonisch (Rufnummer: 02271/83-13933) angefordert werden.
Bewerberinnen und Bewerbern, die den mündlich-praktischen Teil und/oder die Schießprüfung der Jägerprüfung nicht bestehen, wird Gelegenheit gegeben, an einer einmaligen Nachprüfung teilnehmen.
Folgende Prüfungstermine und -orte sind für die einzelnen Nachprüfungsabschnitte vorgesehen:
- 1. Schießprüfung Montag, den 02. September 2024, Schießstand "Gürather Höhe" in 50181 Bedburg,
- 2. Mündlich/praktischer Teil der Jägerprüfung Montag, den 02. September 2024, ggf. auch Dienstag, den 03. September 2024, im Kreishaus in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1.
Anträge auf Zulassung zur Nachprüfung sind bis spätestens zum 02. Juli 2024 zu stellen. Mit der Antragstellung auf eine einmalige Nachprüfung ist die Einzahlung der Prüfungsgebühr nachzuweisen, die je zu wiederholendem Prüfungsteil 80,00 € beträgt. Zusätzlich ist eine Zulassungsgebühr in Höhe von 30,00 € zu entrichten.
Die Jägerprüfung wird nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 in der zurzeit geltenden Fassung durchgeführt.