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Rhein-Erft-Kreis

Jagd und Fischerei

Die Untere Jagdbehörde des Kreises führt die Aufsicht über die Ausübung des Jagdrechts und der Fischerei im Rhein-Erft-Kreis.

Ob als Beruf oder Hobby - die Jagd und Fischerei begleiten den Menschen seit der Frühzeit seiner kulturellen Entwicklung. Auch heute noch sind sie von großer Bedeutung und tief in unserer Gesellschaft verankert. Doch in Deutschland gibt es spezielle Gesetze, die man beachten muss, um diese Aktivitäten ausüben zu dürfen. Hier erfahren Sie, welche Erlaubnisse notwendig sind und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.

Jagd- und Fischereirechte sind in Deutschland untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden und es gibt detaillierte Rechtsvorschriften, die regeln, wer, wo, wie und wann Tiere gejagt oder gefischt werden darf. Doch es geht nicht nur darum, Wildtiere und Fische aus der Natur zu entnehmen. Jäger und Fischer sind auch dafür verantwortlich, dass Jagdbezirke und Gewässer nachhaltig und ordnungsgemäß gepflegt werden, um einen gesunden, heimischen und artenreichen Bestand zu erhalten.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema "Fischen und Jagen". Wenn Sie allgemeine Fragen haben, können Sie sich an unsere Ansprechpartner wenden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Verwaltung/Untere Jagdbehörde, 39/10

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