Die schriftliche Jägerprüfung 2023 zur Erlangung des Jagdscheins bzw. die eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins findet am 24. April 2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr im Kreishaus in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1 statt.
Hiermit wird bekanntgegeben, dass die Jägerprüfung 2023 zur Erlangung des Jagdscheins bzw. die eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins in der Zeit vom 24. April 2023 bis 28. April 2023 stattfindet.
Folgende Prüfungstermine und -orte sind für die einzelnen Prüfungsabschnitte vorgesehen:
1. Schriftlicher Teil der Jägerprüfung: Montag, den 24. April 2023, 15:00 bis 18:00 Uhr im Kreishaus in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1.
2. Schießprüfung der Jägerprüfung: Dienstag, den 25. April 2023, ab 08:00 Uhr auf dem Schießstand "Gürather Höhe" in Bedburg.
3. Mündlich-praktischer Teil der Jägerprüfung: Mittwoch, den 26. April 2023, Donnerstag, den 27. April 2023, und ggf. Freitag, den 28. April 2023, ab 08:00 Uhr im Kreishaus in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind von den Bewerbern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises haben, spätestens bis zum 23. Februar 2023 zu stellen.
Der Antrag kann über das Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises online gestellt werden. Antragsformulare sind zusätzlich auch beim Rhein-Erft-Kreis, 39/10 Untere Jagdbehörde, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim erhältlich und können auch telefonisch (Rufnummer: 02271/83-13932) angefordert werden. Bewerberinnen und Bewerbern, die den mündlich-praktischen Teil und/oder die Schießprüfung der Jägerprüfung nicht bestehen, wird Gelegenheit gegeben, an einer einmaligen Nachprüfung teilnehmen.
Folgende Prüfungstermine und -orte sind für die einzelnen Nachprüfungsabschnitte vorgesehen:
- 1. Schießprüfung Montag, den 04. September 2023, Schießstand "Gürather Höhe" in 50181 Bedburg,
- 2. Mündlich/praktischer Teil der Jägerprüfung Montag, den 04. September 2023, ggf. auch Dienstag, den 05. September 2023, im Kreishaus in Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1.
Anträge auf Zulassung zur Nachprüfung sind bis spätestens zum 03. Juli 2023 zu stellen. Die Jägerprüfung wird nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 in der zurzeit geltenden Fassung durchgeführt.