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Rhein-Erft-Kreis

Jagdschein

Grundsätzlich muss jeder, der die Jagd ausüben möchte Inhaber eines Jagdscheines sein. Der Jagdschein wird für ein, zwei oder drei Jagdjahre erteilt. Außerdem können Sie einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage beantragen.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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