Schonzeitaufhebungen
Wildtiere dürfen nur innerhalb der Jagdzeiten bejagt werden. Eine Ausnahme, auch Schonzeitaufhebung genannt, ist allerdings möglich.
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Wildtiere dürfen nur innerhalb der Jagdzeiten bejagt werden. Eine Ausnahme, auch Schonzeitaufhebung genannt, ist allerdings möglich.