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Rhein-Erft-Kreis

Schonzeitaufhebungen

Wildtiere dürfen nur innerhalb der Jagdzeiten bejagt werden. Eine Ausnahme, auch Schonzeitaufhebung genannt, ist allerdings möglich.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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