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Rhein-Erft-Kreis

Fischerprüfung - Zulassung zur Prüfung

Grundsätzlich muss jeder, der angeln möchte, u.a. Inhaber eines Fischereischeines sein. Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt über das entsprechende Antragsformular.

Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass die Person eine Fischerprüfung bestanden hat. Personen, die auf Grund einer körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnten Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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