Meldepflicht
Halter besonders geschützter Wirbeltiere müssen diese bei der Unteren Landschaftsbehörde schriftlich anmelden. Dies gilt insbesondere für bestimmte Papageienarten, Greifvögel oder Reptilien. Eine genaue Auflistung der meldepflichtigen Tierarten können Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen. Ein Anmeldeformular ist unter der Dienstleistung "Geschützte Tiere melden" erhältlich. Die schriftliche Meldung kann aber auch formlos erfolgen, muss aber die erforderlichen Angaben zu Art, Alter, Kennzeichen, Geschlecht, Erwerbsdatum, Herkunft, Vorbesitzer etc. enthalten.
Nachweispflicht über die legale Inbesitznahme
Es wird zwischen den besonders geschützten Arten (sog. Anhang B) und den streng geschützten Arten (sog. Anhang A) unterschieden, je nach Gefährdungsgrad der wildlebenden Populationen durch illegalen Handel und Import. Die Nachweispflichten erfordern je nach Schutzklasse u.a. Dokumente, die die Herkunft der Tiere eindeutig belegen, Einfuhrgenehmigungen, Zuchtnachweise, Vermarktungsbescheinigungen und Beschreibungen der Tiere. Über die Details informiert das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kennzeichnungspflicht für bestimmte besonders und alle streng geschützten Tierarten
Es gilt eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Tiere, darunter allein 608 Vogelarten, aber auch für alle streng geschützten Säugetiere und Reptilien. Diese Pflicht bindet alle Halter und Züchter und knüpft allein an den Tatbestand der Haltung der Tiere an, nicht an die Vermarktung bzw. den Verkauf der Tiere. Die Kennzeichen wie z.B. Mikrochip-Transponder oder Fußringe sind nach einer bestimmten Prioriätenfolge in Abhängigkeit auch von körperlichen Eigenschaften der Tiere gesetzlich vorgeschrieben. Es sind nur zwei Vereine bzw. Fachverbände zugelassen, die allein befugt sind, diese Kennzeichen an Halter und Züchter auszugeben. Dies sind:
- Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA), Postfach 11 10, 76707 Hambrücken, Tel.: 07255-2800, Fax: 07255-8355 e-mail: gsbna-evde, Internet: http://www.bna-ev.de
- Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschland e.V. (ZZF), Postfach 14 20, 63204 Langen, Tel.: 06103-9107-0, Fax: 06103-910733 e-mail: infozzfde, Internet: http://www.zzf.de
Einzelheiten über die betroffenen Tierarten, die erforderliche Kennzeichnungsmethode, die Anerkennung bereits vorhandener Kennzeichen, etc. sind unverzüglich mit der zuständigen Artenschutzbehörde abzuklären.
Sachkundenachweis
Die Sachkunde des Halters von besonders geschützten Tieren ist Voraussetzung für deren Haltung. Er muss die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen könenn und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Die Sachkunde ist auf Verlangen der zuständigen Artenschutzbehörde nachzuweisen.