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Rhein-Erft-Kreis

Besonders geschützte Tiere abmelden (Artenschutz bei Haustierhaltung)

Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich 1976 dem Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 an. Das Abkommen regelt den Handel mit bedrohten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
Für das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises bestehen hierbei Aufgaben bei der Durchführung der Bundesartenschutzverordnung,das Bundesnaturschutzgesetz, der Durchführung entsprechender Kontrollen und das Führen eines Melderegisters besonders geschützter Arten im Bezirk.
Die private Haltung von artgeschützten Tieren ist beim Kreisveterinäramt zu melden. Dort werden sie in dem Melderegister geführt. Nachzuchten müssen ebenfalls vom Veterinäramt bestätigt werden, damit später der Halter ihre Legalität nachweisen kann.
Verstorbene, abgegebene oder entwichene Tiere sind ebenfalls abzumelden.

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