EG-Bescheinigungen für geschützte Tiere und Pflanzen
Das Washingtoner Artenschutzabkommen wird in Europa durch EG-Verordnungen konkretisiert und umgesetzt. Für den Handel mit artgeschützten Tieren und Pflanzen ergeben sich daraus Beschränkungen und sogar Verbote. An- und Verkauf von streng geschützten Arten ist nur mit sog. EG-Vermarktungsbescheinigungen gestattet.
Für die Ausfuhr aus der EU von besonders geschützten Arten braucht man eine sog. Vorlagebescheinigung als Vorstufe zur Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz.