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Rhein-Erft-Kreis

Geschützte Tiere kennzeichnen

Auf Grundlage der Bundesartenschutzverordnung sind die meisten artgeschützten Tiere zu kennzeichnen.

Vögel tragen i.d.R. geschlossene Fußringe, wobei diese von bestimmten Verbänden ausgegeben werden. Streng geschützte Reptilien wie z.B. europäische Landschildkröten werden meist durch Fotodokumentation gekennzeichnet. Streng geschützte Säugetiere können mit Mikrochip-Transponder versehen werden.

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