Als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger kümmern wir uns um:
die Planung, Errichtung und Betrieb der erforderlichen Abfallentsorgungsanlagen für überlassungspflichtige Abfälle,
die Abfallwirtschaftsplanung in einem Abfallwirtschaftskonzept des Kreises,
die Erfassung und Bilanzierung der Abfälle in einer Abfallbilanz des Kreises,
die Abfallsatzung und deren Fortschreibung,
die Abfallgebührensatzung,
Abfallberatung für Gewerbe, Industrie und Handel sowie Dienstleistungsbereich.
Die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten wird im Rhein-Erft-Kreis nach Maßgabe der einzelnen Städte durchgeführt.
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Als Untere Abfallwirtschaftsbehörde sind wir zuständig für:
die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen aus Gewerbe, Industrie, Handel sowie dem Dienstleistungsbereich und von Abfällen die infolge von Bautätigkeit entstehen und hier insbesondere von gefährlichen Abfällen (gefährliche Abfälle):
Bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde können gewerbliche Abfallerzeuger die für das Nachweisverfahren benötigte Erzeugernummer erhalten. Bei Fragen zur abfallrechtlichen Nachweisführung und den gesetzlichen Grundlagen der Entsorgung von Abfällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
die Erteilung von Abfallbeförderungserlaubnissen,
die Erteilung von Maklergenehmigungen,
die Entgegennahme von Anzeigen für den Transport nicht gefährlicher Abfälle,
den Vollzug spezieller abfallrechtlicher Regelungen wie z.B. Verpackungsverordnung, Klärschlammverordnung
Untere Bodenschutzbehörde
Als Untere Bodenschutzbehörde beschäftigen wir uns u.a. mit:
Auskünften aus dem Altlastenkataster,
Anträgen zum Einbau von Recyclingmaterial,
Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren.
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