Abfallbeförderungserlaubnis
Der gewerbliche Transport von gefährlichen Abfällen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, der gewerbliche Transport von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigebedürftig. Hat das Unternehmen seinen Hauptsitz im Rhein-Erft-Kreis, so ist in der Regel das Amt für technischen Umweltschutz beim Rhein-Erft-Kreis für die Erteilung einer Beförderungserlaubnis bzw. für die Entgegennahme der Anzeige zuständig.