Altlastenkataster Auskunft
Der Rhein-Erft-Kreis führt ein sogenanntes Altlastenkataster. Hier enthalten sind alle vorliegenden Kenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte. Beispielsweise können vor dem Erwerb eines Grundstückes über das Altlastenkataster nützliche Informationen eingeholt werden. Auskünfte können an den jeweiligen Grundstückseigentümer erteilt werden oder es muss eine Erklärung des Eigentümers vorgelegt werden, dass eine entsprechende Auskunft erteilt werden darf.