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Rhein-Erft-Kreis

Bauaufsicht

Alle Städte des Rhein-Erft-Kreises verfügen über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde, die für die Bearbeitung Ihrer Neuanträge oder für Fragen zu Bauabsichten im jeweiligen Stadtgebiet zuständig ist.

Der Rhein-Erft-Kreis nimmt als Obere Bauaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden wahr.

Für den Fall, dass eine Entscheidung einer Unteren Bauaufsichtsbehörde aus triftigen Gründen zu beanstanden wäre, besteht die Möglichkeit über die Vorlage einer Fachaufsichtsbeschwerde oder Eingabe die Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Dieses Recht steht nach dem Gesetz auch betroffenen Nachbarn zu.

Die entsprechende Beantwortung stellt kein sogenanntes "förmliches Verfahren" dar, sodass gegen die Entscheidung der Oberen Bauaufsichtsbehörde auch keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden können. Seit Inkrafttreten des Bürokratieabbaugesetzes II ist ein "förmliches Verfahren" nur noch durch Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Zur Einhaltung der Klagefrist ist unbedingt die Rechtsbehelfsbelehrung des anzufechtenden Bescheides zu beachten.

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  • Alan Heartfield, fotolia.de

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