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Rhein-Erft-Kreis

Aufbruchgenehmigung

Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt. Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas pp. sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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