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Rhein-Erft-Kreis

Gestattungsverträge

Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas. pp., die der öffentlichen Versorgung dienen, sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen. Hiervon ausgenommen ist die Verlegung von privatrechlich genutzten Leitungen. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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