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Rhein-Erft-Kreis

Wohn- und Teilhabegesetz Beratung

Der Rhein-Erft-Kreis berät und überwacht alle Wohn- und Betreuungsangebote, die den Zweck haben, volljährige, pflegebedürftige oder behinderte Menschen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und Betreuungsleistungen zur Verfügung stellen (Betreuungseinrichtungen, früher: Heime genannt).

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