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Rhein-Erft-Kreis

Beschwerde über eine Betreuungseinrichtung

Der Rhein-Erft-Kreis berät und überwacht alle Wohn- und Betreuungsangebote, die den Zweck haben, volljährige, pflegebedürftige oder behinderte Menschen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und Betreuungsleistungen zur Verfügung stellen (Betreuungseinrichtungen, früher: Heime genannt). Im Rahmen der Überwachung überprüft die Wohn- und Betreuungsaufsicht auch Beschwerdevorwürfe, die von Betroffenen angezeigt werden.

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