Die Ausländerbehörde wendet bei ihren Entscheidungen Bundes- und Landesrecht an.
Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Einen Termin können Sie selbst online reservieren. Bitte halten Sie Ihre Passnummer bzw. die Nummer Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bereit.
Bei unserer Servicestelle haben Sie die Möglichkeit folgende Serviceleistungen mit vorheriger Terminabsprache in Anspruch zu nehmen:
- Terminvergabe für das Ausländeramt
- Ausländer-Besuchsaufenthalte (Ausstellen von Verpflichtungserklärungen)
- Verlängerung Touristen-Visa
- Elektronische Aufenthaltstitel mit vorherige Terminvereinbarung
Elektronische Aufenthaltstitel können nur mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Servicestelle des Ordnungsamtes des Rhein-Erft-Kreises abgeholt werden. Die Abholung ist möglich montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Donnerstags ist die Abholung bis 18.00 Uhr möglich. Eine Abholung des eAT an Samstagen ist ausgeschlossen.
Personen, die neben einem eAT von der Ausländerbehörde auch einen elektronischen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass erhalten (Reiseausweis für Ausländer [Farbe: grau], Reiseausweis für Flüchtlinge [Farbe: blau], Reiseausweis für Staatenlose [Farbe: blau]) müssen weiterhin einen Termin zwecks Abholung mit der Ausländerbehörde vereinbaren.
In den Fällen, in denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, ist ebenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich, da dieser Personenkreis in der Regel zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wird. Im Einzelfall können auch andere Absprachen getroffen werden.
Bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht kann der eAT auch an Dritte ausgehändigt werden. Die Aushändigung erfolgt in diesen Fällen mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion.