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Rhein-Erft-Kreis

Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmesonden

Die Errichtung und der Betrieb von Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmesonden sind erlaubnispflichtig. Wegen des Durchdringens von Grundwasserstockwerken, des Wärmeentzuges aus dem Grundwasser und des Einsatzes des Wärmeträgers können solche Anlagen unter Umständen schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Grundwassers herbeiführen.

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