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Rhein-Erft-Kreis

Amt für technischen Umweltschutz, 70

Die wesentlichen Aufgaben des Amtes für technischen Umweltschutz sind die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen für die Bereiche Gewässerschutz, Bodenschutz (inkl. Altlasten), Abgrabungen, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft. Darüber hinaus werden auch die Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreisgebiet (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger) wahrgenommen.

Beschreibung

Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung der Gewässerqualität ist neben der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse (z.B. Versickerung von Regenwasser, Lagerung und Umgang mit wassergefährlichen Stoffen, Abwasserbehandlungsanlagen) bei der Unteren Wasserbehörde angesiedelt

Ein Arbeitsschwerpunkt der Unteren Immissionsschutzbehörde ist derzeit die Genehmigung von Windkraftanlagen, des Weiteren besteht die generelle Zuständigkeit für alle lärmrelevanten Tatbestände im gewerblichen Bereich. Die Untere Bodenschutzbehörde erteilt u.a. Auskunft darüber, ob Grundstücke schädliche Bodenverunreinigungen aufweisen.

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

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