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Rhein-Erft-Kreis

Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Personen, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln, pflanzlichen oder tierischen Ursprungs tätig sind, haben der zuständigen Behörde (der Lebensmittelüberwachung des Rhein-Erft-Kreises) die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zwecks Registrierung zu melden (Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene, VO (EG) 852/2004). Diese Registrierung der Betriebe und die Kooperation der Lebensmittelunternehmer mit der Lebensmittelüberwachung sind erforderlich, damit die zuständigen Behörden die amtlichen Kontrollen wirksam durchführen können.

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