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Rhein-Erft-Kreis

Chemikalien und Gefahrstoffe im Einzelhandel

Chemikalien sind ein zentraler und wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens. Aufgrund umgebungsbedingter Gefahrenquellen ist ein hohes Maß an Vorsicht im Umgang mit Ihnen unumgänglich.

Mit Blick auf die Sicherheit im Bereich Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen überwacht und kontrolliert das Gesundheitsamt regelmäßig Einzelhandelsbetriebe, die diese Stoffe an private Endverbraucher abgeben.

Behördliche Marktüberwachung durch Gesundheitsamt
Die behördliche Marktüberwachung ergibt sich aus dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung mit den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Sie dient dem Schutz von Personen vor Gefährdung Ihrer Gesundheit und Sicherheit durch vorschriftsmäßige Abgabe und die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte.

Hierbei kann es sich um einzelne Stoffe (z.B. Säuren), Gemische oder Zubereitungen von Stoffen (z.B. Putzmittel, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel, Farben oder Lacke, Desinfektionsmittel) handeln, von denen bestimmte Gefahren ausgehen können und die nach ihrem Gefährdungspotential hinsichtlich ihrer Gefährdungsmerkmale gekennzeichnet werden müssen.

Diese sogenannten Gefahrstoffe können folgende Eigenschaften haben:

  • ätzend,
  • entzündlich und hochentzündlich,
  • erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend,
  • leichtentzündlich, brandfördernd und explosionsgefährlich,
  • giftig und sehr giftig,
  • krebserzeugend,
  • sensibilisierend und reizend,
  • umweltgefährlich.

Im Rahmen der GHS („Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“) der Vereinten Nationen wurde ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern verabschiedet.

Folgerichtig wurden internationale Übereinkommen getroffen, die den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen kontrollieren sowie eine einheitliche Einstufung und Kennzeichnung für gefährliche Chemikalien festlegen. Ziel ist, die Verbreitung von bestimmten gefährlichen Substanzen durch Beschränkungen und Verbote zu reduzieren.

Sachkundenachweis für Gewerbetreibende bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung aufgrund ihrer Gefährlichkeit giftige, sehr giftige oder gefährliche Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dazu ist gemäß Chemikalienverbotsverordnung ein Sachkundenachweis erforderlich. Wann und wie Abgabebücher geführt werden müssen, welche Sachkunde benötigt wird und welche Stoffe unter das Selbstbedienungsverbot fallen, ist ebenfalls Gegenstand dieser Verordnung. Für die Durchführung von Sachkundeprüfungen und die Ausstellung von Prüfzeugnissen, ohne die niemand gefährliche Stoffe oder Zubereitungen abgeben darf, ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Bitte wenden Sie sich an das:

Dezernat 56 Betrieblicher Arbeitsschutz
 Informationen auf der ​Website der Bezirksregierung (Öffnet in einem neuen Tab)
Tel.: 0211 475-9441
Fax: 0211 475-9776

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • denisismagilov, fotolia.de

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