Anliegen | Dienstleistungen
Aktuelle Termine der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft
Diese Termine wenden sich an ein Fachpublikum. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
PSAG-Mitgliederversammlung
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keine Termine
PSAG-Vorstandssitzung
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Donnerstag den 19.09.2024, 9:30 Uhr
bei Bewo Rhein-Erft, Kölner Str. 33, 50126 Bergheim.
PSAG-Arbeitskreis "Gerontopsychiatrie"
- keine Termine
PSAG-Arbeitskreis "Kinder, Jugendliche und Familien"
- 09.10.2024, 13.30-16 Uhr
Kreishaus Bergheim, KT 1.4
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
PSAG-Arbeitskreis "Wohnen/Erwachsenenpsychiatrie"
- 29.08.2024, 10-12 Uhr
in den Räumlichkeiten des SkM in Erftstadt
Kerpener Str. 10, 50374 Erftstadt-Gymnich
PSAG-Arbeitskreis "Sucht"
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keine Termine
PSAG-Arbeitskreis "Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung“
- 22.08.2024, 09.30-11.30 Uhr
- 14.11.2024, 09.30-11.30 Uhr
PSAG-Arbeitskreis "Arbeit für psychisch kranke Menschen"
- Keine Termine
PSAG-Arbeitskreis „BTHG“:
- 26.08.2024, 9-11 Uhr (online Veranstaltung)
- 18.11.2024, 9-11 Uhr (online Veranstaltung)
Aufgaben
Unsere Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes beraten Menschen ab dem 18. Lebensjahr und/oder deren Angehörige mit seelischen Erkrankungen, Suchtproblemen, altersbedingten psychischen Erkrankungen sowie Menschen in psychosozialen Notlagen.
Die Beratung findet auch in wohnortnahen Beratungsstellen und bei Bedarf im Rahmen von Hausbesuchen statt. Die persönliche Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Institutionen ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Im Einzelnen umfasst dies folgende Angebote:
Sozialpsychiatrische Hilfen
- Beratung in psychischen Krisen und Notlagen (Krisenintervention)
- Aufklärung über Krankheitsbilder und Therapiemöglichkeiten
- Therapievermittlung
- Vermittlung bei sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie
- Unterstützung bei der beruflichen Integration
- Mitwirkung an Einweisungen auf Grundlage des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Suchtberatung bei Alkohol- und Medikamentenkonsum
- Beratung bei Fragen und Problemen im Umgang mit Alkohol und Medikamenten
- Informationen über die verschiedenen Behandlungsangebote und Vermittlung zu geeigneten therapeutischen Maßnahmen
- Hilfestellung nach der Rückkehr aus einer stationären Behandlung
Psychiatrische Begutachtungen
- Begutachtungen auf Aufforderung von Gerichten, Behörden und Institutionen
Psychiatrie- und Suchtkoordination
- Koordination und Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten im Kreis
- Öffentlichkeitsarbeit
Rechtliche Grundlagen
Unsere Arbeit gehört nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG) zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Diese Hilfen sollen Menschen mit psychischer Erkrankung durch rechtzeitige und angemessene medizinische und psychosoziale Maßnahmen unterstützen, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen.
Die Bereitstellung der Hilfen obliegt den unteren Gesundheitsbehörden als Pflichtaufgabe und wird insbesondere durch Sozialpsychiatrische Dienste geleistet. Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet in diesem Zusammenhang Sprechstunden in den einzelnen Kommunen sowie Hausbesuche an.
Bei gegenwärtiger erheblicher Eigen- oder Fremdgefährdung regelt dieses Gesetz zudem die Anordnung von Schutzmaßnahmen und letztlich die Unterbringung. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist somit auch befugt beim zuständigen Ordnungsamt eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anzuregen.
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Hilfen in Notlagen und bei psychischen Erkrankungen
Wer ist der richtige Ansprechpartner in Notfällen, zur medizinischen Behandlung, zur Hilfe im Alltag oder bei juristischen Aspekten? Hier erhalten Sie Informationen und Ansprechpartner im Rhein-Erft-Kreis.
Im Notfall
Bei einer akuten Eigengefährdung (z.B. Suizidalität oder Delir) oder einer akuten Gefährdung anderer Personen (z.B. Aggressivität im Rahmen einer Psychose oder Intoxikation) sollten Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr und über 110 die Polizei alarmieren. Die Mitarbeiter werden die Situation dann vor Ort einschätzen und wenn nötig die betroffene Person ggf. auch gegen ihren Willen auf Grundlage des PsychKG NRW zur Abklärung in ein Krankenhaus bringen.
In Krisensituationen
Wenn keine unmittelbare Lebensbedrohung besteht und Sie oder eine Person aus Ihrem direkten Umfeld Hilfe aufgrund einer psychosozialen Krisensituation benötigen, können Sie uns, den Sozialpsychiatrischen Dienst, gerne hinzuziehen.
Zuständige Sektorkliniken
Ist eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Fachklinik notwendig, stellt Ihr Hausarzt oder Psychiater eine entsprechende Einweisung für die regional zuständige Sektorklinik aus. An der psychiatrischen Akutversorgung der Einwohner des Rhein-Erft-Kreises sind drei Fachkrankenhäuser beteiligt. Sie haben für die Notfallversorgung genau festgelegte Aufnahmegebiete. Freiwillige und geplante Aufnahmen können in Absprache mit den Kliniken auch sektorfremd erfolgen.
Für Brühl, Erftstadt, Hürth und die Stadtteile Kerpen-Brüggen, -Türnich und -Balkhausen:
- Fachklinik Marienborn
Luxemburger-Str. 1, 53909 Zülpich
patientenmanagementmarienborn-zuelpichde
Telefon: 02252-530 oder 02252-53317
Für Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Frechen, Pulheim und Kerpen (außer o.g. Stadtteilen):
- LVR Klinik Düren
Meckerstr. 15, 52353 Düren
Klinik-duerenlvrde
Telefon: 02421-400
Für Wesseling:
- LVR Klinik Bonn
Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
Klinik-bonnlvrde
Telefon: 0228-5511
Psychiater und Psychotherapeuten
Die Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlung können Sie vorab mit Ihrem/Ihrer Hausarzt/Hausärztin besprechen und dort eine Überweisung für eine(n) Ärztin/Arzt für Psychiatrie erhalten, welche(r) die ambulante Behandlung übernimmt. Auch die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie sollten Sie vorab mit Ihren ärztlichen BehandlerInnen besprechen.
Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ)
Sozialpsychiatrische Zentren unterstützen psychisch kranke Menschen bei der Organisation ihres täglichen Lebens und bieten u.a. psychosoziale Beratung, Kontakt- und Freizeitangebote, Betreuung im Wohnbereich sowie Hilfe zur Arbeit und Beschäftigung an. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es Sozialpsychiatrische Zentren in Bergheim und in Hürth:
- SPZ Bergheim
Fischbachstraße 32, 50127 Bergheim
Tel.: 02271-47650
infospz-bergheimde
www.spz-bergheim.de (Öffnet in einem neuen Tab) - SPZ Hürth
Bonnstraße 192, 50354 Hürth
Tel.: 02233-700015
infospz-huerthde
www.spz-huerth.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es eine Vielzahl an Beratungsangeboten und Selbsthilfegruppen. Wir als Sozialpsychiatrischer Dienst bieten folgende Möglichkeiten an:
- Suchtberatungsstelle bei Alkohol- und Medikamentenkonsum
- Selbsthilfegruppe für Angehörige psychisch Erkrankter einmal monatlich in Brühl
Wohnen und Betreuung
Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht ein weitgehend eigenständiges Wohnen in selbst angemietetem Wohnraum. Dabei suchen die Betreuer/-innen ihre Patienten in der Wohnung auf. Die Betreuungsintensität kann im Rahmen von Fachleistungsstunden relativ flexibel festgelegt werden. Die Hilfe wird beim Landschaftsverband Rheinland beantragt und anhand des individuellen Hilfebedarfs beschrieben. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es verschiedene Anbieter für Betreutes Wohnen.
Wohnheime für psychisch kranke und behinderte Menschen bieten mit einem soziotherapeutischen Konzept von Wohnen, Beschäftigung und Freizeitgestaltung eine individuelle Form der Unterstützung. Die Kostenübernahme wird beim Landschaftsverband Rheinland mit Darlegung eines individuellen Hilfeplans beantragt. Übergangswohnheime mit der Begrenzung auf zirka 2 Jahre ermöglichen psychisch kranken Menschen eine medizinische und berufliche Rehabilitation. Für die Finanzierung sind in erster Linie die Sozialversicherungsträger zuständig.
Arbeit und Beschäftigung
Im Rhein-Erft-Kreis finden Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung ein Angebot vor, welches von Beschäftigungs- und Arbeitstherapie über beschützte Werkstätten und Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu befristeten Arbeitsstellen reicht. Die Beschäftigung soll nicht nur dem Lohnerwerb dienen, sondern den Tag strukturieren helfen und gesellschaftliche Kontakte ermöglichen.
Juristische Aspekte
Im Rahmen z.B. einer schweren Schizophrenie oder fortschreitenden Demenzerkrankung sind Betroffene oft nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, wobei je Bedarf auch nur einzelne Aufgabenkreise (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden) abgedeckt werden können.
Gerichtsbezirke
- Amtsgericht Bergheim (02271-8090) für Bergheim, Bedburg, Elsdorf und Pulheim
- Amtsgericht Kerpen (02237-5080) für Kerpen und Frechen
- Amtsgericht Brühl (02232-7090) für Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling
Betreuungsstellen
- Die Betreuungsstelle des Rhein-Erft-Kreises berät in Bedburg, Elsdorf, Frechen, Pulheim, Hürth, Erftstadt, Brühl und Wesseling ansässige Personen.
- Die Betreuungsstelle der Stadt Bergheim berät in Bergheim ansässige Personen.
- Die Betreuungsstelle der Stadt Kerpen berät in Kerpen ansässige Personen.
Hilfen bei Suchterkrankungen
Hier finden Sie Informationen zu den Abläufen einer Suchtberatung und Behandlung sowie zuständige Kliniken und Suchthilfestellen für Menschen aus dem Rhein-Erft-Kreis.
Hilfen bei Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit
Der Genuss von Alkohol ist verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert, Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit beginnen fast immer schleichend. Wenn eine körperliche Abhängigkeit entstanden ist, reagiert u.a. der Körper auf das Weglassen von Alkohol mit Entzugssymptomen wie starkem Zittern, Unruhe, Schweißausbrüchen und erhöhten Blutdruck- und Pulswerten, die bei erneuter Zufuhr von Alkohol wieder verschwinden. Entschließen sich Betroffene, mit dem Trinken aufzuhören, ist dies ohne medizinische Begleitung kaum möglich und sogar gefährlich (Gefahr eines Krampfanfalls oder eines Delirs). Beim Wunsch nach dauerhafter Abstinenz wird eine ärztliche Beratung dringend empfohlen. Alternativ kann auch eine Suchtberatungsstelle aufgesucht werden.
Stationäre Entzugsbehandlungen und Zuständigkeiten:
Entzugsbehandlungen werden von fast allen Krankenhäusern durchgeführt, es empfiehlt sich jedoch, ein Krankenhaus mit einem sogenannten qualifizierten Entzug zu wählen, welcher sich durch eine begleitende psychosoziale Betreuung mit Informations- und Motivationsgruppen und individueller Planung des weiteren Hilfebedarfs auszeichnet.
Auch wenn die Entgiftungsphase (Alkoholabbau des Körpers) nach dem ersten Behandlungstag vorbei ist, so kann es teilweise mehr als eine Woche lang zu Entzugssymptomen kommen. Eine vorübergehende Medikation dämpft die oft sehr unangenehmen körperlichen und psychischen Auswirkungen des Entzuges und soll schwerwiegende Nebenwirkungen wie einen Krampfanfall oder ein Delir verhindern.
Zuständige Klinken für die Alkoholentzugsbehandlung („qualifizierte Entgiftung“):
Für Einwohner der Städte Brühl, Erftstadt und Hürth, sowie Kerpen-Brüggen, -Türnich und -Balkhausen:
- Fachklinik Marienborn
Luxemburger-Str. 1, 53909 Zülpich
Tel.: 02252/530
Für Einwohner der Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Frechen, Pulheim und Kerpen (außer Brüggen, Türnich und Balkhausen):
- LVR Klinik Düren
Meckerstr. 15, 52353 Düren
Tel.: 02421/400 oder 02421/402
Für Einwohner der Stadt Wesseling:
- LVR Klinik Bonn
Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
Tel.: 0228-5511
Hilfen bei Medikamentenabhängigkeit
Medikamentenabhängigkeit entsteht durch langjährigen missbräuchlichen Konsum. Lag zu Beginn oft ein medizinischer Befund vor, der die Verschreibung von Medikamenten notwendig machte, kann die unkontrollierte, nicht mehr hinterfragte Weitereinnahme vieler Medikamente in eine psychische und/oder körperliche Abhängigkeit führen. Aufgrund der weitgehend gesellschaftskonformen Verabreichung ist die Medikamentenabhängigkeit häufig eine verborgene Sucht. Sie zeigt sich oft erst dann, wenn schwerwiegende Symptome, wie eine nachlassende generelle Leistungsfähigkeit, ein lebensbedrohlicher hoher Konsum oder die Unfähigkeit, den Alltag zu meistern deutlich werden. Die Beratung und Behandlung bei dieser Abhängigkeitsform erfolgt in den gleichen Suchtberatungsstellen und Fachkliniken wie bei der Alkoholabhängigkeit. Entzugsbehandlungen benötigen bei Medikamentenabhängigkeit einen bedeutend längeren Zeitraum als bei Alkoholabhängigkeit. Oft sind die Nachwirkungen des Entzuges noch über einen längeren Zeitraum zu spüren.
Suchtberatungsstellen im Rhein-Erft-Kreis:
- Sozialpsychiatrischer Dienst des Rhein-Erft-Kreises
(bei Problemen mit Alkohol und Medikamenten)
Kreishaus Bergheim, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon: 02271/83-15368 - Psychosozialer Dienst des Caritasverbandes
(bei Problemen mit Alkohol und Medikamenten)
Erftstr. 5, 50170 Kerpen-Sindorf
Telefon: 02273/52727 - IBS (bei Problemen mit Alkohol (bis zum 27. Lebensjahr), Medikamentenkonsum, sogenannten illegalen Drogen wie Cannabis, Kokain, Amphetaminen und Partydrogen, Glücksspielsucht, Umgang mit Medien und Störungen des Essverhaltens)
- IBS Bergheim
Blumenstraße 8, 50126 Bergheim
Tel.: 02271/47640 - IBS Brühl
Heinrich-Esser-Str. 37, 50321 Brühl
Tel.: 02232/18930
- IBS Bergheim
Psychiatrie- und Suchtkoordination
Unsere Arbeit umfasst auch die Koordinierung und Weiterentwicklung der Hilfen im Rhein-Erft-Kreis. Hier finden Sie Konzepte, Arbeitsgruppen und Kooperationen.
Die Psychiatrie- und Suchtkoordination obliegt dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises. Eines der Hauptziele ist die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Versorgungssystems für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, Suchterkrankung oder Behinderung und die damit verbundene Verbesserung der Betreuung und Angebote. Gemeinsam mit Vertretern der Institutionen, Wohlfahrtsverbände und Kliniken erfolgen in verschiedenen Arbeitskreisen der Austausch sowie die Konzepterarbeitung. Hierbei werden auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung verabredet.
Gremien und Arbeitskreise im Rhein-Erft-Kreis:
- PSAG (Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft) Vorstandssitzungen
- PSAG Mitgliederversammlungen
- PSAG Arbeitskreis „Sucht“
- PSAG Arbeitskreis „Arbeit für psychisch kranke Menschen“
- PSAG Arbeitskreis „BTHG“ (Bundesteilhabegesetz)
- PSAG Arbeitskreis „Kinder, Jugendliche und Familien“
- PSAG Arbeitskreis „Geistig und körperlich Behinderte“
- PSAG Arbeitskreis „Gerontopsychiatrie“
- PSAG Arbeitskreis „Wohnen/Erwachsenenpsychiatrie“
- Leitfadenerstellung zur Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie
- Netzwerktreffen „Starke Kinder im Schatten“, Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern