Sicher sind Ihnen Grenzsteine und ihre wichtige Funktion als örtliche Markierung von Grundstücksgrenzen bekannt. Nicht nur Grenzsteine, auch Bolzen, in den Boden geschlagene Eisenrohre oder Meißelzeichen dienen als Grenzpunkte. Daneben gibt es aber auch noch eine Vielzahl anderer Vermessungspunkte, z.B.die sogenannten Aufnahmepunkte, Trigonometrischen Punkte und Höhenpunkte, die für Vermessungsarbeiten eine wichtige Rolle spielen.
Hilfe, mein Grenzstein ist weg!
Ist eine Grenzmarkierung nicht mehr da, z.B. weil ein Zaun gesetzt wurde oder der Bürgersteig ausgebaut worden ist, können Vermessungsfachleute über ein weitmaschig angelegtes Netz von Vermessungspunkten die korrekte Lage des Grenzpunktes rekonstruieren. Dabei hilft es den vor Ort tätigen Vermessungsfachleuten, wenn sie die Vermessungspunkte in der Straße, auf dem Bürgersteig oder im Acker vorfinden. Diese Vermessungspunkte werden darüber hinaus auch für Planungen und Kartendarstellungen benötigt.
Sind Vermessungspunkte in Zeiten von GPS nicht überflüssig?
GPS-Messungen können nur teilweise Vermessungspunkte ersetzten. Wenn das Satellitensignal nur gestört empfangen werden kann, z.B. unter dichtem Laub oder in Häuserschluchten, werden weiterhin ausgewählte Punkte benötigt. Insbesondere auch die in Teilen unseres Kreisgebietes stattfindende Bodenbewegung macht das sogenannte „Aufnahmepunktfeld“ und das „Nivellementpunktfeld“ unverzichtbar.
Woran erkenne ich Aufnahmepunkte?
Während Trigonometrische Punkte relativ leicht zu erkennen sind, weil es sich hier zumeist um Granitsteine mit einem eingemeißelten Dreieck an der Seite handelt, findet man bei den Aufnahmepunkten ganz unterschiedliche Formen vor: z.B. Messingmarke, Metallbolzen, Eisenrohr. Auch unterirische Punkte, wie Dränrohre sind hier anzutreffen, die z.B. in Feldwegen oder auf dem Acker eingelassen sind. Nivellementpunkte sind ebenfalls in unterschiedlichen Ausprägungen vorzufinden, z.B. als Betonpfeiler oder Bolzen im Mauerwerk.
Zerstörung von Vermessungspunkten
Leider geschieht es immer wieder, dass Vermessungspunkte aus Unkenntnis zerstört werden, zumeist im Zuge von Bauarbeiten. Um solche Punkte dann wieder herzustellen, sind teilweise umfangreiche und teure Vermessungen erforderlich. Daher verpflichtet das Vermessungs- und Katastergesetz NRWjeden, der durch Baumaßnahmen die Vermessungspunkte gefährdet dazu, dies dem zuständigen Katasteramt rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor Beginn der Bauarbeiten zu melden. Dabei sollte generell jede geplante Baumaßnahme gemeldet werden. Ob hierbei tatsächlich Vermessungspunkte betroffen sind, stellt das Katasteramt schnell fest und kann die notwendigen Vermessungen veranlassen.
Was macht das Katasteramt mit der Meldung?
Das Katasteramt prüft zunächst, ob und welche Punkte von der Baumaßnahme betroffen sind und entscheidet dann darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind: Kann der Punkt nach erfolgter Baumaßnahme wieder an alter oder muss er an anderer Stelle angebracht werden? Entsprechend werden die betroffenen Punkte gesichert oder verlegt.
Wer bezahlt die erforderliche Vermessung?
Die Arbeiten des Vermessungs- und Katasteramtes für das Vermessungspunktfeld sind, wenn die Gefährdung rechtzeitig gemeldet wird, kostenfrei. Dies gilt jedoch nicht für Grenzpunkte! Wenn diese betroffen sind, ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit einer kostenpflichtigen Vermessung zu beauftragen.
Wird das Katasteramt nicht informiert, so kann die Zerstörung von Vermessungspunkten als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.
Was soll gemeldet werden?
Damit das Katasteramt darüber entscheiden kann, ob ein Punkt verlegt oder gesichert werden muss, melden Sie die Punkte über unser Formular oder übermitteln telefonisch:
- Wer meldet? (Ansprechperson, Telefonnummer für Rückfragen)
- Welche (Bau-)Maßnahme ist geplant? (z.B. Deckenerneuerung, Ausbau, Rückbau bei Straßen)
- Wann soll mit dem Bau begonnen werden?
- Wo/In welchem Bereich wird die Maßnahme durchgeführt? (z.B.Ort, A-Straße von Hausnr. X bis Hausnr. Y)