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Rhein-Erft-Kreis

Königsdorfer Forst: Rhein-Erft-Kreis setzt Konzept für Naturschutzgebiet um

Königsdorfer Forst: Hunde an die Leine - Fahrradfahren nur auf ausgeschilderten Wegen

Pressemitteilung vom 21.03.2024

Im Rahmen des durch das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft und den Rhein-Erft-Kreis gemeinsam erarbeiteten Gesamtkonzepts zur naturverträglichen Nutzung des Naturschutzgebiets Königsdorfer Forst konnten im Jahr 2023 bereits viele Maßnahmen in dem circa 330 Hektar großen FFH-Naturschutz- und FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) umgesetzt werden. Auslöser für die Erarbeitung des Gesamtkonzepts war vor allem der starke Anstieg an Erholungssuchenden im Wald und die damit einhergehende vermehrte Nutzung des Waldes abseits der offiziellen Wege.

Durch die Forst- und Kreisverwaltung konnten 2023 zwei Stellen besetzt werden. Die beiden Waldhütenden haben ihr Büro im Forsthaus des Forstbezirks Frechen und sind nun regelmäßig im Königsdorfer Forst unterwegs, um die Menschen im Wald auf mögliche Verstöße sowie auf die geltenden Ge- und Verbote hinzuweisen.

Darunter fallen unter anderem die folgenden Regeln:  

 

Das Betreten oder das Befahren mit dem Fahrrad ist nur auf den offiziellen und entsprechend ausgeschilderten Wegen gestattet

Hunde müssen auch auf den offiziellen Wegen stets an der Leine geführt werden

Pilze und Pflanzen dürfen nicht gesammelt oder beschädigt werden

Lagern oder Campen im Wald ist nicht gestattet

 

Um die Arbeit der Waldhütenden zu unterstützen wurden am 17. Juni und 09. September 2023 zwei großangelegte Aufklärungs- und Kontrollaktionen durchgeführt, die zum Teil durch die Ordnungsämter der Städte Bergheim, Frechen und Pulheim sowie vom Landrat Frank Rock und Umweltdezernent Uwe Zaar begleitet wurden.

Grundsätzlich berichten die Waldhütenden positiv über ihre Erfahrungen mit den Menschen im Königsdorfer Forst. Viele der Waldbesuchenden sind sehr interessiert an dem Naturschutzgebiet und der dort vorhandenen Flora und Fauna. Sie akzeptieren die zum Schutz des Waldes und seinen Bewohnern erarbeiteten Maßnahmen.

Gleichwohl gibt es auch Uneinsichtigkeit hinsichtlich der realisierten Maßnahmen. Vor allem die Beschilderung im Wald, die das offizielle Wegenetz ausweist, wird an einigen Stellen wiederholt von den Bäumen entfernt. Auch die Rückbaumaßnahmen der inoffiziell entstandenen Trampelpfade werden stellenweise missachtet und umgangen.

Neben der Einhaltung des Wegegebots gilt im Königsdorfer Forst sowie in Naturschutzgebieten allgemein eine Leinenpflicht für Hunde. Das freie Laufenlassen von Hunden stellt für die dort lebenden Tiere und Pflanzen eine Gefahr dar. Freilaufende Hunde werden von Wildtieren als Bedrohung wahrgenommen. Die Tiere flüchten, können sich dabei Verletzungen zuziehen und werden von möglichen Ruhezonen oder Brutstätten vertrieben. Leider haben auch 2023 im Rhein-Erft-Kreis immer wieder Fälle von zu Tode gehetzten oder gebissenen Wildtieren gezeigt, welche Konsequenzen der Jagdtrieb von Hunden mit sich bringen kann.

Lag der Fokus in den ersten Phasen des Konzepts noch auf der Aufklärung und Information, werden Verstöße ab sofort vermehrt durch Verwarnungen mit Verwarngeld geahndet. Bei wiederholten Verstößen werden Bußgelder verhängt. Dies dient dem Schutz des Waldes, damit Natur und Naherholung in Einklang gebracht werden können.

Weitere Informationen über das Gesamtkonzept zur naturverträglichen Nutzung des Naturschutzgebiets Königsdorfer Forst, aktuelle Informationen und das offizielle Wegenetz sowie die in Naturschutzgebieten geltenden Ge- und Verbote können über die Homepage des Rhein-Erft-Kreises abgerufen werden:

 

 https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/umwelt/wirkung-und-verbote.php (Öffnet in einem neuen Tab)

 https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/umwelt/wegekonzept.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Auskunft Presseanfragen

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

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