Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Ein fabrikneues Fahrzeug mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung Teil II oder einer CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung) soll zugelassen werden.
Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Ein fabrikneues Fahrzeug mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung Teil II oder einer CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung) soll zugelassen werden.