Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
Fahrzeuge, die bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen waren, müssen bei Umzug oder Verkauf in den Rhein-Erft-Kreis umgeschrieben werden.
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Fahrzeuge, die bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen waren, müssen bei Umzug oder Verkauf in den Rhein-Erft-Kreis umgeschrieben werden.