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Rhein-Erft-Kreis

Rotes Händlerkennzeichen

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung werden auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern für Probe- oder Überführungsfahrten zugeteilt.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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