Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Rotes Händlerkennzeichen

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung werden auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern für Probe- oder Überführungsfahrten zugeteilt.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

Erläuterungen und Hinweise

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung