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Rhein-Erft-Kreis

Kraftfahrzeugsteuer

Sie haben Ihre Kraftfahrzeug-Steuer nicht bezahlt. Was passiert als Nächstes, womit müssen Sie rechnen?

Sollten Sie Ihre Kraftfahrzeug-Steuer auch nach wiederholter Aufforderung nicht gezahlt haben, informiert das für Sie zuständige Hauptzollamt die Zulassungsstelle entsprechend.

Die Zulassungsstelle wird dann gegen Sie nach vorheriger Anhörung eine Ordnungsverfügung erlassen. Inhalt der Ordnungsverfügung ist die letztmalige Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuer und die Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Sollten Sie dieser letztmaligen Aufforderung ebenfalls nicht nachkommen, wird das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben und zwangsweise außer Betrieb gesetzt.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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