Kennzeichen-Neusiegelung
Ein Kennzeichen soll neu gesiegelt werden, z.B. nach Zwangsentstempelung oder Defekt/Beschädigung (der Schilder).
Bei Beschädigung der Landessiegel ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Ein Kennzeichen soll neu gesiegelt werden, z.B. nach Zwangsentstempelung oder Defekt/Beschädigung (der Schilder).
Bei Beschädigung der Landessiegel ist eine Umkennzeichnung notwendig.