Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen
Betrifft den Eigentümerwechsel bei Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis mit BM-Kennzeichen zugelassen wurden.
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Betrifft den Eigentümerwechsel bei Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis mit BM-Kennzeichen zugelassen wurden.