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Rhein-Erft-Kreis

Altfahrzeug/Verwertungsnachweis

Sie können Ihr Altfahrzeug kostenlos einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb zur umweltgerechten Verwertung überlassen. Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet die Herstellerinnen und Hersteller von Fahrzeugen zur Rücknahme von Altfahrzeugen.

In der Altfahrzeug-Verordnung ist geregelt, dass nur zertifizierte Fachbetriebe Altfahrzeuge entsorgen dürfen und dem letzten Besitzer zum Nachweis einen Verwertungsnachweis ausstellen müssen. Mit diesem kann der letzte Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle die fachgerechte Entsorgung des Kfz nachweisen.

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